Also ich verstehe nicht, wieso die Gutmenschen sich so über den Fall
aufregen. Das Gesetz ist klar und unmissverständlich. Fertig.
Ein klares, unmissverständliches Gesetz?
Nunja, nicht wirklich, allerdings hat “haben fertig” doch ein paar
Dinge uebersehen:
http://www.rabenclan.de/container/cont_runen1.htm
Es gibt einige wenige Ausnahmen in dem sonst strikt gehandhabten
Verbot von Nazi-Symbolen: Nicht strafbar ist es, solche Symbole zu
folgenden Zwecken öffentlich zu zeigen:
- Staatsbürgerliche Aufklärung (z. B. in Info-Broschüren über Neo-Nazis)
- Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen (z. B. in Fahndungsblättern)
- Kunst oder der Wissenschaft (z. B. in einen kritischen Theaterstück
oder einer Museums-Ausstellung)
- Forschung oder Lehre (z. B. in einer Uni-Seminararbeit)
- Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens (z. B. in
Zeitungsartikeln über Neo-Nazis)
- Berichterstattung über Geschichte (z. B. in einer Fernsehduko über
die NS-Zeit) oder ähnlichen Zwecke.
Wow – sag mir noch mal bitte die Paragraphen, das möchte ich
speichern.
Im obigen Fall § 86 Absatz 3 StGB. Der Text bei rabenclan.de ist
uebrigens wirklich lesenswert.